Apothekerin / Apotheker

Voraussetzung: Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Ausbildung: Vierjähriges Hochschulstudium "Pharmazie" an einer Universität (z.B. Bonn, Düsseldorf, Münster) mit praktischer und theroretischer Arbeit und zahlreichen praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen, darunter nach 4-5 Semestern das 1. Staatsexamen (vier Multiple-Choise-Klausuren) und nach 8 Semestern das 2. Staatsexamen (vier mündliche Prüfungen vor den Professoren).
Während des Pharmaziestudiums in den Semesterferien eine zweimonatige "Famulatur", also ein Praktikum in einer Öffentlichen Apotheke.

Im Anschluss an das Universitätsstudium ein praktisches Jahr Ausbildung in einer Öffentlichen oder einer Krankenhaus-Apotheke oder in der Gesundheitsverwaltung oder Industrie (davon mindestens ein halbes Jahr in einer Öffentlichen Apotheke).

Zum Schluss das 3. Staatsexamen in zwei Prüfungen: "Pharmazeutische Praxis" und "Gesetzeskunde".

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